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Geschäftsbedingungen

    Geschäftsbedingungen der Immobilien WOLFF GmbH

  1. Unsere Objektangebote basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

  2. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Empfänger – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit der nachgewiesenen Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

  3. Ist Ihnen eine von uns nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dieses unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

  4. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

    Ist eine von uns angebotene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt und wird trotz dieser bestehenden Vorkenntnis eine weitere Dienstleistung des Maklers in Anspruch genommen (Übergabe von Unterlagen, Besichtigungstermine, weitere Information zu dem Objekt), so wird hierdurch eine weitere kausale Dienstleistung des Maklers in Empfang genommen, die zur Zahlung der Provision bei Vertragsabschluss verpflichtet.

    Als Empfänger der Tätigkeit und bestehender ggf. älterer Vorkenntnis, verpflichtet sich der Empfänger der Tätigkeit zur Zahlung der Provision trotz Vorkenntnis.

    Dies ist eine insbesondere dann der Fall, wenn sich entgegen der ursprünglichen Information über das Objekt von einem Dritten die Information unseres Hauses in positiver Weise von der bisherigen Kenntnis unterscheidet und somit dem Adressaten Anlass genug ist, sich mit dem Objekt erneut zu beschäftigen.

  5. Kommt ein Vertrag über eines der von uns angebotener Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.

    Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg hierdurch oder durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

    Insbesondere auch dann, wenn ein Vertrag durch eine mündliche Vereinbarung, mit Übergabe des Objektes, zustande kommt.

  6. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere allgemeinen Provisionssätze wie folgt:
    Für den Nachweis / Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss eines

    a) Kaufvertrages einer Immobilie3,57 % von der Kaufsumme inkl. MwSt.
    b) Mietvertrages einer Hausmietung2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
    c) Mietvertrages bei Wohnungsmietung1,79 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
    d) Miet– Pachtvertrages gewerblicher RäumeBei Abschluss eines Vertrages unter 10 Jahren berechnen wir 3,6 Monatsmieten zzgl. MwSt.
    e) für ausgehandelte Optionszeiten bei Miet-
        und Pachtverträgen
    Mindestens 1 Monatsmiete zzgl. MwSt.

    zahlbar und fällig mit Zustandekommen eines entsprechenden Vertrages.

  7. Gerichtsstand ist, sofern zulässig, Paderborn.

  8. Sollte eine der Formulierungen nichtig sein, so ist die Richtigkeit der übrigen Bedingungen nicht gestört. Es ist für diesen Fall eine Formulierung zu wählen, die dem wirtschaftlichen Interesse gleichkommt.


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